Klasse BE
» Zurück zur Startseite
» Ausbildung
Grundfahraufgaben, Verbinden und Trennen,
5 Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung.
Führerscheinklasse BE und B96
Mit der Klasse BE dürfen PKW bis 3,5t und Anhänger bis 3,49t gefahren werden. Diese Führerscheinklasse setzt den Besitz der Klasse B bzw. Bf17 voraus. Eine Anmeldung kann mit 16,5 bzw. 17,5 Jahren erfolgen.
Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Ggf. Führerschein bei Vorbesitz,
- Ggf. Einverständniserklärung od. Begleitung des Erziehungsberechtigten
- Die Grundgebühr
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:
- Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs ab 01.04.2015
- Ggf. Führerschein mit Vorbesitz
- Bescheinigung über Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Anmeldebescheinigung der Fahrschule
- Entgelt zur Antragstellung
Nach Bearbeitung des Führerscheinantrags erhalten wir die Information, dass die Prüfung abgelegt werden kann, dann beginnen wir mit der praktischen Ausbildung.
Mit dem Erwerb der Schlüsselzahl B96 darf ein PKW und Anhänger bis zu insgesamt 4.250 kg gefahren werden, jedoch kann der Anhänger schwerer als 750 kg sein, die Voraussetzung ist der Besitz der Führerscheinklasse B od. Bf17
Die Ausbildung umfasst in der Theorie: 2,5 Stunden
Praxis: 4,5 Stunden, hiervon 1 Std. im realen Verkehr
Prüfungen keine
Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Ggf. vorhandener Führerschein
- Ggf. Einverständniserklärung od. Begleitung des Erziehungsberechtigen
- Die Kursgebühr
Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung und eines aktuellen biometrischen Passfotos sowie Zahlung der Gebühren beim zuständigen Bezirksamt.