Klasse A

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» Klasse A

Keine Beschränkungen
Mindestalter:  24

» Klasse A1

Beschränkungen: bis 125 ccm/11 kW
Mindestalter:  16

» Klasse A2

Beschränkungen: bis 35 kW
Mindestalter:  18

» Klasse AM

Beschränkungen: bis 50 ccm/45 Km/h
Mindestalter:  15

» Mofa

Beschränkungen: bis 25 ccm
Mindestalter:  15

» Aufstiegsmöglichkeiten?

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Führerscheinklasse A, A1, A2, AM & Mofa

Mit der Klasse A dürfen Zweiräder ohne Begrenzung gefahren werden.
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre für den Direkteinstieg.
Diese Führerscheinklasse kann nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 mit einer Aufstiegsprüfung erlangt werden. Die Klasse A beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie:
12x Grundstoff* und 4x Zusatzstoff Klasse A
(*6x bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

Praxis:
Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe, 12 Sonderfahrten* und Prüfungsvorbereitung.
*6x bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 unter 2 J.

Prüfungen Theorie und Praxis

Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:
Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
Ggf. vorhandener Führerschein bei Vorbesitz,
Die Grundgebühr zzgl. Betrag für das Lehrmaterial.

Nach der Anmeldung kann mit der theoretischen Ausbildung sofort losgehen.

Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:

  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs ab 01.04.2015
  • Bescheinigung über Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Anmeldebescheinigung der Fahrschule
  • Entgelt zur Antragstellung

Nach Bearbeitung des Führerscheinantrags erhalten wir die Information, dass die Prüfungen abgelegt werden können.

Mit der Klasse A1 dürfen Zweiräder bis 125 ccm, max. 11kW und einem Leistungsgewicht bis 0,1kW/g gefahren werden.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Auf diese Führerscheinklasse kann mit einer Aufstiegsprüfung aufgebaut werden, so dass nach zweijährigem Besitz auf die Klasse A2 erweitert werden kann. Die Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM. Bei Besitz eines Führerscheins der Klasse B (alt 3), der vor 31.03.1980 ausgestellt wurde, ist diese Führerscheinklasse inkludiert. Mit einem Führerschein der Klasse 3 bzw. B, der ab 01.04.1980 ausgestellt wurden besteht die Möglichkeit nach einer Schulung B196 Krafträder der Klasse A1 zu fahren.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie:
12x Grundstoff* und 4x Zusatzstoff Klasse A
*6x bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse

Praxis:
Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe, 12 Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung.

Prüfungen Theorie und Praxis

Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:

  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Ggf. vorhandener Führerschein bei Vorbesitz
  • Ggf. Einverständniserklärung od. Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Die Grundgebühr zzgl. Betrag für das Lehrmaterial.

Nach der Anmeldung kann es mit der theoretischen Ausbildung sofort losgehen.

Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:

  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs ab 01.04.2015
  • Bescheinigung über Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Anmeldebescheinigung der Fahrschule
  • Entgelt zur Antragstellung

Nach Bearbeitung des Führerscheinantrags erhalten wir die Information, dass die Prüfungen abgelegt werden können.

Mit der Klasse A2 dürfen Zweiräder bis max. 35kW und einem Leistungsgewicht bis 0,2kW/g gefahren werden.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Auf diese Führerscheinklasse kann mit einer Aufstiegsprüfung aufgebaut werden, so dass nach zweijährigem Besitz auf die Klasse A erweitert werden kann. Die Klasse A2 beinhaltet die Klassen AM und A1.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie:
12x Grundstoff* und 4x Zusatzstoff Klasse A
*6x bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse

Praxis: Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe, 12 Sonderfahrten* und Prüfungsvorbereitung.
*6x bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 J.

Prüfungen Theorie und Praxis

Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:

  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Ggf. vorhandener Führerschein bei Vorbesitz,
  • Ggf. Einverständniserklärung od. Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Die Grundgebühr zzgl. Betrag für das Lehrmaterial.

Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:

  • Personalausweis od. Pass mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs ab 01.04.2015
  • Ggf. Führerschein mit Vorbesitz
  • Bescheinigung über Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Anmeldebescheinigung der Fahrschule
  • Entgelt zur Antragstellung

Mit der Klasse AM dürfen Kraftfahrzeuge bis 50 ccm, 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Zur Ausbildung steht ein Automatikroller zur Verfügung.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Auf diese Führerscheinklasse kann nicht mit einer Aufstiegsprüfung aufgebaut werden.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie:
12x Grundstoff und 2x Zusatzstoff Klasse A

Praxis: Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe und Prüfungsvorbereitung.

Prüfungen: Theorie und Praxis

Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:

  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Ggf. Einverständniserklärung od. Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Die Grundgebühr zzgl. Betrag für das Lehrmaterial.

Nach der Anmeldung kann mit der theoretischen Ausbildung sofort losgehen.

Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:

  • Personalausweis od. Pass mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs ab 01.04.2015
  • Bescheinigung über Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Anmeldebescheinigung der Fahrschule
  • Entgelt zur Antragstellung

Nach Bearbeitung des Führerscheinantrags erhalten wir die Information, dass die Prüfungen abgelegt werden können.

Hierbei handelt es sich nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung, die das Fahren eines Zweirades mit bis zu 25ccm erlaubt.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Die Ausbildung umfasst 6 Doppelstunden Theorie und 1 Doppelstunde Praxis. Es ist eine theoretische Prüfung beim TÜV abzulegen, dort wird auch die Prüfbescheinigung ausgestellt.

Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:

  • Personalausweis oder Schülerausweis
  • Einverständniserklärung od. Begleitung der Eltern
  • Kursgebühr

Bei der theoretischen Prüfung muss vorhanden sein:

  • Bescheinigung der Fahrschule über vollständige Teilnahme an der Ausbildung
  • Biometrisches Passbild

Die Schlüsselzahl B196 ermöglicht es bei Besitz der Klasse B (alt 3) die Fahrerlaubnis zu erweitern, so dass Kraftfahrzeuge der Klasse A1 gefahren werden dürfen. Voraussetzung ist, ein Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz der Klasse B von mindestens 5 Jahren.
Nach Erwerb der Schlüsselzahl B196 ist keine Aufstiegsprüfung zur nächsthöheren Zweiradklasse möglich. Bei Erwerb der Klasse 3 (neu B) vor dem 31.03.1980 ist die Klasse A1 inkludiert.

Ausbildung:

Die Ausbildung umfasst in der Theorie: 6 Stunden (4×90 Min)
Praxis: 7,5 Stunden (5x 90 Min)

Prüfungen: keine

Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:

  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Vorhandener Führerschein mit Vorbesitz
  • Die Kursgebühr

Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung und eines aktuellen biometrischen Passbildes sowie Zahlung der Gebühren beim zuständigen Bezirksamt

Führerschein trotz Handicap? Bei uns kein Problem!

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Aufstiegsprüfung

» Fahr mit uns hoch hinaus

Die Aufstiegsprüfung von der Klasse A1 nach A2 oder von A2 nach A setzt den Besitz der niedrigen Führerscheinklasse von 2 Jahren voraus. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in die Klasse A ist nicht zu beachten. Der Besitz der Schlüsselzahl B196 berechtigt nicht zur Aufstiegsprüfung nach A2.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie: keine
Praxis: Prüfungsvorbereitung. 2 J.
Prüfungen: Praxis, verkürzt

Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:

  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Vorhandener Führerschein mit Vorbesitz
  • Die Grundgebühr

Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:

  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs ab 01.04.2015
  • Bescheinigung über Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Anmeldebescheinigung der Fahrschule
  • Entgelt zur Antragstellung

Nach Bearbeitung des Führerscheinantrags erhalten wir die Information, dass die Prüfung abgelegt werden kann und beginnen zeitnah mit der Vorbereitung auf die praktische Prüfung.